GAP Erst- und Wiederholungsschulung und GSP-Wiederholungsschulung

Aktuelles Qualifizierungsangebot GAP

Spätestens nach Ablauf von 36 Monaten ist die Berechtigung zur Durchführung von Gasanlagenprüfung durch die Teilnahme an einer Wiederholungsschulung jeweils neu zu erwerben. Die Schulung wird auf Grundlage der GAP-Schulungsrichtlinie durchgeführt und schließt mit einer Prüfung ab.

Nächster Termin

6. März 2024

 

Ort: Technologie-Zentrum der Kreishandwerkerschaft Coesfeld, Stockum.

Der Besuch der GAP-Schulung ist mit der Voraussetzung verbunden, dass Sie GAP-Verantwortlicher, also Kfz-Meister sind oder GAP-Durchführender, also eine abgeschlossene Ausbildung im kraftfahrzeugtechnischen Bereich gemäß StVZO Anlage XVIIa besitzen.

Nach erfolgreicher Teilnahme an der GAP-Schulung erhalten Sie ein Zertifikat der TAK.

Anmeldung: Anmeldung GAP und GSP 2024

Schulungskosten:

Als Innungsmitglied erhalten Sie einen Zuschuss.

NEU:
Förderung von bis zu 50 % der Seminarkosten durch den Bildungsscheck des Landes NRW sind möglich. Wir beraten Sie gerne in der Kreishandwerkerschaft-Coesfeld!

Anmeldung GAP und GSP 2024

Ihre Ansprechpartner:

Waltraud Arends

Tel.: 025 41/8880016
arends@kh-coesfeld.de

Bildungsscheck-Beratung
Maria Gillissen
Tel.: 025 41/94 56-15