Qualifizierung
Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten
In steigender Anzahl fallen in zahlreichen Handwerksberufen elektrotechnische Arbeiten wie z.B. Montage, Anschlussarbeiten oder Elektrokleingeräteprüfungen an, die nach der Unfallverhütungsvorschrift grundsätzlich Elektrofachkräften vorbehalten sind. Andernfalls drohen nicht nur Sachschäden, sondern sind auch Menschenleben gefährdet – von haftungsrechtlichen Problemen ganz zu schweigen. Festgelegte Tätigkeiten sind gleichartige, sich wiederholende elektrotechnische Arbeiten an Betriebsmitteln, die vom Unternehmer in einer Arbeitsanweisung festgelegt sind.
Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten ist, wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung in Theorie und Praxis, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der bei diesen Tätigkeiten zu beachtenden Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.
Inhalte:
Neben der theoretischen Schulung erfolgt die praktische Ausbildung in höchstens 30 Stunden in den Schwerpunkten:
• Unfallverhütung
• Gefahrenlehre
• Schaltungstechnik
• praktische Übungen
• Installationsschaltungen
• Messübungen
Die Qualifizierung endet mit einer schriftlichen Prüfung, ein Zertifikat wird ausgestellt.
Präsenztermine:
Montag, 17. März 2025
Freitag, 21. März 2025
Donnerstag, 27. März 2025
Mittwoch, 02. April 2025, jeweils von 08.00 – 16.00 Uhr
dazu eine zusätzliche Selbstlernphase der Teilnehmer
Freitag, 04. April 2025
schriftliche Prüfung
Voraussetzungen:
Gesellenprüfung und mind. 3-jährige Berufspraxis
Ort:
Technologie Zentrum
Stockum 1
48653 Coesfeld
Lehrgangs- und Prüfungsgebühren:
Innungsmitglieder 610,- €
Nichtinnungsmitglieder 685,- €
inkl. Mittagsimbiss / Getränke
zzgl. Lehrgangsunterlagen:
35,- €
Zum Anmeldeformular Elektrofachkraft 2025 I