GAP Erst- und Wiederholungsschulung und GSP-Wiederholungsschulung

Aktuelles Qualifizierungsangebot GAP

Spätestens nach Ablauf von 36 Monaten ist die Berechtigung zur Durchführung von Gasanlagenprüfung durch die Teilnahme an einer Wiederholungsschulung jeweils neu zu erwerben. Die Schulung wird auf Grundlage der GAP-Schulungsrichtlinie durchgeführt und schließt mit einer Prüfung ab.

Nächste Termine:

Donnerstag, 27. Februar 2025  

und

Donnerstag, 04. September 2025

Ort: Technologie-Zentrum der Kreishandwerkerschaft Coesfeld, Stockum.

Der Besuch der GAP-Schulung ist mit der Voraussetzung verbunden, dass Sie GAP-Verantwortlicher, also Kfz-Meister sind oder GAP-Durchführender, also eine abgeschlossene Ausbildung im kraftfahrzeugtechnischen Bereich gemäß StVZO Anlage XVIIa besitzen.

Nach erfolgreicher Teilnahme an der GAP-Schulung erhalten Sie ein Zertifikat der TAK

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Schulungskosten:

Als Innungsmitglied erhalten Sie einen Zuschuss.

Ihre Ansprechpartnerin:

Nicole Haupt

Tel.: 025 41/945646
haupt@kh-coesfeld.de