Qualifizierung mit Bildungsgutschein
Berufliche Kompetenz ist ein wichtiger Baustein, um Arbeitslosigkeit zu vermeiden oder zu überwinden. Für die berufliche Qualifizierung Beschäftigter, Arbeitsloser oder von Arbeitslosigkeit bedrohter Arbeitnehmer stehen seitens der Agenturen für Arbeit, der ArGe, kommunaler Einrichtungen, Berufsgenossenschaften und anderer Kostenträger verschiedene Fördermöglichkeiten und -programme zur Verfügung.
Das Sozialgesetzbuch (SGB) sieht hierfür die Förderung verschiedener Formen der beruflichen Weiterbildung vor.
Ob und welche Möglichkeiten einer geförderten Weiterbildungsmaßnahme gegeben sind, müssen mit dem Berater des Kostenträgers (in der Regel also der Agentur für Arbeit, der ArGe, etc.) abgestimmt werden. Diese geben die notwendige Finanzierungszusage und stellen den Bildungsgutschein aus, mit dem man unter zugelassenen Weiterbildungsangeboten wählen kann.
Der Handwerks-Bildungsstätten e. V. bietet eine Vielzahl anerkannter Qualifizierungs- und Umschulungsmaßnahmen. Die Dauer der Bildungsangebote ist sehr unterschiedlich und reicht von einigen Wochen bis zu zwei Jahren. Es kommt darauf an, was vermittelt werden soll. Da jeder Teilnehmer andere Vorkenntnisse mitbringt, auf denen die Weiterbildung aufbauen soll, bieten wir die Möglichkeit der “modularen Weiterbildung”. So kann man – in Abstimmung mit dem Kostenträger – nach einer mehrmonatigen Anpassung eine Umschulung mit einem anerkannten Beruf anschließen.