Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU)
Förderprogramm unterstützt die überbetriebliche Unterweisung in Berufsbildungsstätten
Mehr Betriebe zur Schaffung von Ausbildungsplätzen motivieren und zugleich die Qualität der Ausbildung verbessern, das sind die zentralen Ziele der „Überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung“ ÜLU. Kleine und mittlere Unternehmen aus Handwerk, Industrie und Handel und ihre Auszubildenden profitieren von dem Angebot, gefördert aus Mitteln des Landes und des Europäischen Sozialfonds.
Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung, damit Auszubildende alle Fertigkeiten ihres Ausbildungsberufs erlernen können
Nicht jeder Betrieb kann alle Inhalte vermitteln, die für eine umfassende Berufsausbildung notwendig sind. Manche von ihnen verzichten deshalb darauf, einen Ausbildungsplatz zu schaffen. Anderen Betrieben fehlt im Arbeitsalltag die Zeit, sich intensiv mit ihren Auszubildenden zu befassen. Darunter leidet die Ausbildungsqualität. Für beide Probleme gibt es eine Lösung: die Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU). Das Angebot ergänzt und unterstützt die Ausbildung der Betriebe. So wird die Motivation zur Ausbildung von kleinen und mittleren Unternehmen gestärkt und die Qualität der Ausbildung optimiert.
Die überbetriebliche Unterweisung erfolgt in den zuständigen Berufsbildungsstätten und unterstützt die betriebliche Ausbildung in Handwerks-, Industrie- und Handelsbetrieben. Förderberechtigte sind Auszubildende bzw. Träger von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten.
Überbetriebliche Unterweisung
Betrieben, die auf Grund technischer Ausstattungsmerkmale oder betriebswirtschaftlicher Kalkulationen keine Vollausbildung durchführen können oder möchten, steht die Möglichkeit offen, fehlende Elemente der betrieblichen Ausbildung extern – z. B. durch überbetriebliche Unterweisung – zu ergänzen. Die überbetriebliche Ausbildungsstätte ist also kein eigenständiger Lernort des dualen Systems, sondern hat die Aufgabe, den Lernort Betrieb zu ergänzen.
Überbetriebliche Kurse und Lehrgänge werden von Kammern, Innungen, Verbänden und Bildungsträgern angeboten und gewährleisten als Ergänzung zur betrieblichen Ausbildung die Vollausbildung im jeweiligen Ausbildungsberuf.
Überbetriebliche Unterweisungen vermitteln insbesondere
- Fertigkeiten, in denen ein Betrieb z. B. wegen hoher Spezialisierung nicht ausbilden kann,
- Kenntnisse und Fertigkeiten in neuen Arbeitstechniken und Ausbildungsinhalten und fördern so die Anpassung an neue Technologien,
- Spezialkenntnisse in den Bereichen Unfallverhütung und Arbeitssicherheit,
- berufsfeldbezogene Kenntnisse und Fertigkeiten.
Der Auszubildende ist zur Teilnahme an überbetrieblichen Unterweisungen verpflichtet, der Ausbildende ist zur Freistellung verpflichtet. Der Ausbildungsbetrieb trägt die Kosten, sofern sie nicht von einem externen Kostenträger übernommen werden.
Bundesweit stehen derzeit allein etwa 700 vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderte Überbetriebliche Berufsbildungsstätten (ÜBS) mit einer Kapazität von insgesamt mehr als 90.000 Werkstattplätzen für Ausbildungsbedarfe zur Verfügung.